ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Anmeldung, Zahlungsweise, Allgemeines
Die Anmeldung sollte rechtzeitig vor Kursbeginn schriftlich durch ein ausgefülltes Anmeldeformular erfolgen. Zur
Reservierung des Kursplatzes ist unmittelbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung eine Anzahlung von 100,- € erforderlich.
Die restlichen Kursgebühren sind spätestens bis zum Kursbeginn zu entrichten. Geht die vereinbarte Zahlung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig ein, besteht kein Anspruch auf die gebuchten Leistungen bis die Kursgebühren vollständig beglichen sind.
Es gilt die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preisliste. Alle mit der Zahlung der Kursgebühr anfallenden
Bankgebühren gehen zu Lasten der einzahlenden Person.
Die anmeldende Person übernimmt die volle Haftung für die Einhaltung der Vertragspflichten auch im Falle eines von ihr in Vertretung angemeldeten Sprachschülers. Vermittelt die Sprachschule einzelne Leistungen Dritter (z. B. Versicherung, Hotelaufenthalt oder Bustransfer), so richtet sich das Zustandekommen des Vertrags nach den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Leistungserbringers.
Kurseinteilung, Zulassungsbedingungen
Die Einstufung in eine Kursstufe erfolgt aufgrund der Angaben auf der Anmeldung und eines Einstufungstests vor Ort.
Voraussetzung für die Teilnahme an einem fortlaufenden Sprachkurs ist das Mindestalter von 15 Jahren (gilt nicht für spezielle Kinder- und Jugendkurse).
Preisgestaltung und Leistungsbeschreibung
Die Kurspreise schließen Serviceleistungen der Sprachschule (wie Beratung, Einstufungstest, Ausstellung von
Bescheinigungen, schulinterne Prüfungen, Infos, Planung und Lehrmaterial mit ein. Zum
Abschluss des Kursbesuches wird – bei regelmäßiger Teilnahme – auf Wunsch außerdem ein Zertifikat ausgestellt.
Verlängerungen, Umbuchungen, Rücktritt, Fehlzeiten
Kursverlängerungen sind rechtzeitig beim Sekretariat anzumelden.
Alle Änderungen der ursprünglichen Buchung haben schriftlich zu erfolgen. Bis 2 Wochen vor Kursbeginn ist eine
kostenlose Umbuchung möglich. Über die Möglichkeit einer Umbuchung nach der genannten Zweiwochenfrist entscheidet die Schulleitung im Einzelfall. Für Umbuchungen wird keine Gebühr erhoben.
Bei vorzeitiger Abreise oder verspäteter Ankunft gibt es keine Kostenrückerstattung. Bei Rücktritt oder Abbruch vom gebuchten Kurs werden keine Kosten erstattet.
Für Zimmerbuchungen sind gesonderte Regelungen zu beachten (s. u.).
Etwaige Fehlzeiten seitens des Sprachschülers während des Kurses, die z. B. durch Krankheit, Reisen etc. verursacht sind, werden nicht ersetzt.
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Vermittlung von privaten Unterkünften
Die Sprachschule vermittelt auf Wunsch private Unterkünfte zur Untermiete. Für den organisatorischen Aufwand wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Es werden nur ganze Kurse vermietet. Der Tag des Einzuges ist in der Regel Samstag oder Sonntag. Der Tag des Auszuges ist in der Regel Mittwoch. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen der Zustimmung der Sprachschule und sind - bei Anreise früher als Samstag oder Sonntag, bzw. Abreise später als Mittwoch - mit einem Aufpreis verbunden. Nach einer Anzahlung von 50,- € wird das Zimmer verbindlich reserviert. Die restlichen Gebühren für die Unterkunft sind spätestens bei Antritt des Mietverhältnisses zahlbar. Die Anzahlung wird nicht erstattet, auch wenn das vermittelte Zimmer nicht bezogen wird. Zu Beginn und Ende des Mietverhältnisses findet eine ordentliche Übergabe zwischen dem Untermieter und einer von der Sprachschule autorisierten
Person statt (Zustand der Räumlichkeiten, Inventarprüfung etc.). Für die Instandhaltung und Sauberkeit der Zimmer ist für die Dauer des Mietverhältnisses der Untermieter zuständig. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Wohnbereich einschließlich der Küche und des Bads aufgeräumt und sauber zu hinterlassen. Die Buchung eines Zimmers über die Sprachschule ist verbindlich. Eine vorherige Besichtigung der Zimmer ist möglich. Ein Rücktritt von der Buchung ist ausgeschlossen.
Die Übernachtung von Gästen des Untermieters bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters und der
Sprachschule.
Ein Verstoß gegen die Hausordnung des Vermieters führt zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses ohne Anspruch auf Ersatz oder Erstattung der Miete.
Vertragspflichten der Sprachschule
Die Sprachschule Buriram verpflichtet sich alle genannten Leistungen mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmannes zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere:
1. die gewissenhafte Vorbereitung der Sprachkurse
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Mitwirkungspflicht der Sprachschüler
Die Sprachschüler sind verpflichtet bei der Behebung auftretender Mängel mitzuwirken. Das heißt insbesondere, dass Mängel sofort dem Schulsekretariat bzw. der Schulleitung zu melden sind, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
Gerichtsstand
Auf die mit der Sprachschule Buriram getroffenen Vereinbarungen ist thailändisches Recht anwendbar. Als Gerichtsstand
wird Buriram Thailand vereinbart.
Sprachschule Buriram
März 2008, Schulleitung